Bedingungen

  1. Voraussetzungen der Fahrzeugvermietung

 

– Bei Privatperson:

  • Personalien des Vertragspartners (Personalausweis, Wohnsitzbescheinigung)
  • Kreditkarte
  • Überprüfung der Kreditwürdigkeit
  • Kaution
  • gültiger Führerschein

– Bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug
  • gültige USt-Id. Nr.
  • gültige gemeinschaftliche USt-Id. Nr.
  • bescheinigte aktive Firmentätigkeit
  • Überprüfung der Kreditwürdigkeit
  • Kreditkarte
  • Kaution
  • Personalien des Geschäftsführers
  • E-Mail Adresse
  • Telefonnummer
  • (letzte abgeschlossene) Bilanz
  • Bescheinigung darüber, dass die Firma operativ ist

– Übergabe der Dokumente, GDPR

Der Kunde stimmt zu, dass die Voraussetzung für die Unterzeichnung des Vertrages ist, der Nébo GmbH die Unterlagen der Mieterfirma, bzw. die Kontaktdaten  der Bezugspersons zu übergeben (USt-Id Nr., Handelsregisterauszug, Unterschriftsprobe, eine Kopie des Ausweises des Geschäftsführers)

– Die Regel zur Benutzung der Fahrzeuge

Anspruchsberechtigung des Fahrzeugs:

Alle vom Kunden bevollmächtigten Personen können das Fahrzeug fahren, die über einen gültigen Führerschein verfügen. Für den Zustand des Fahrzeuges während der Dauer des Mietvertrages – bis zur Rückgabe des Fahrzeuges – ist der Kunde verantwortlich.

Es ist untersagt das Fahrzeug einem Dritten zu vermieten (außer wenn es vorher von der Nébo GmbH schriftlich genehmigt worden ist), es bei einer technischen Panne weiterfahren, es als Fahrschulwagen, als Rennwagen oder als Testauto zu benutzen.

Der Kunde ist verpflichtet die im In- ind Ausland gültigen,allgemeinen Verkehrsregel einzuhalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Nébo GmbH berechtigt ist, alle Kosten,die durch Falschparken, unbezahlten Mautgebühren, Überschreiten des Tempolimits und durch Geldstrafen andere Art entstanden sind, dem Kunden gegenüber geltend machen kann, auch nach Ablauf des Mietverhältnisses. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ihre Daten von der Nébo GmbH im Rahmen der rechtsgültigen Vollmacht verarbeitet und nötigenfalls für die Zuständigen ausgeliefert werden.

  1. Notwendiges zum Vertrag

 

– Bei Privatperson:

  • Personalien des Vertragspartners (Personalausweis, Wohnsitzbescheinigung)
  • Kreditkarte
  • Überprüfung der Kreditwürdigkeit
  • Kaution
  • gültiger Führerschein

– Bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug
  • gültige USt-Id. Nr.
  • gültige gemeinschaftliche USt-Id. Nr.
  • bescheinigte aktive Firmentätigkeit
  • Überprüfung der Kreditwürdigkeit
  • Kreditkarte
  • Kaution
  • Personalien des Geschäftsführers
  • E-Mail Adresse
  • Telefonnummer
  • (letzte abgeschlossene) Bilanz
  • Bescheinigung darüber, dass die Firma operativ ist
  1. Im Mietpreis inbegriffen sind:

 

  • Die Miete
    • die Tarife:

In jedem Fall im Vertrag festgehalten. Eine Abweichung davon ist nur durch eine Vertragsänderung möglich, wenn sie von beiden Parteien gebilligt wird.

    • Schadenersatz:

Der Kunde ist verpflichtet, bei einem selbstverursachetn Unfall den Selbstbehalt zu bezahlen. Desweiteren ist er verpflichtet allerlei Schäden,die durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstanden sind, vollständig zu erstatten.

    • Selbstbehalt:

Bei Schadenfällen ist der Selbstbehalt folgenderweise festgesetzt:

Schäden an der Windschutzscheibe 500, – Euro, Bruchschäden 1.000, -Euro. Über einem gewissen Wert des Fahtzeuges kann sich der Betrag des Selbstbehaltes ändern.

  • Steuer
  • Versicherung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nébo GmbH über eine Versicherung für den Fuhrparek verfügt, deren Gebühr bei der Übernahme des Fahrzeuges, bzw. am Jahrestag fällig ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nach Vorschrift der Versicherung über das fabrikübliche Autoschutzsystem hinaus auch ein zusätzliches Autoschutzsystem eingebaut werden muss. Die von der Nébo GmbH genehmigten Autoschutzsysteme sind die Blue 16 und das Mobil GPS System.

  • Lieferung
  • Geschäftsabwicklung
  • Rechnungsstellung

Die Nébo GmbH stellt dem Kunden eine dem Umsatzsteuergesetzes der Europäischen Union entsprechende Rechnung aus, die der Kunde in seiner Buchhaltung, bzw. in seiner Steuererklärung aufnehmen muss.

  1. Der Verlauf der Fahrzeugmiete

 

Der Kunde, der die Absicht hat einen Vertrag abzuschließen oder die Firma,deren Vertreter beabsichtigt den Vertrag abzuschließen müssen einen Termin vereinbaren und die Einzelheiten des Vertrages an einem verabredeten Ort bei einer persönlichen Konsultation besprechen. Sowohl das erwünschte Mietfahrzeug als auch die Dauer des Mietverhältnisses werden dabei festgesetzt.

Die Erstattung der Gebühren

Der Kunde ist verpflichtet die Gebühren der angewandten Zeit (sie enthält die Versicherung, die KFZ-Steuer, alle extra Wünsche), die Gebühr der über die im Vertrag festgesetzter Laufleistung gefahrenen Kilometer, die Geldstrafen, die sich aus den vom Kunden begangenen Ordnungswidrigkeiten ergeben haben zu erstatten. Darüber hinaus sind auch die Verwaltungsgebühren, die Gebühren des Ersatzes von Originaldokumenten und behördlichen Kennzeichen zu begleichen, sowie die Kosten die durch Reparaturen und Ersatz von Teilen entstanden sind, die wegen übermäßigem Verschleiß notwendig waren und die Reinigungs- bzw. Desinfektionskosten, die wegen Rauchens entstanden sind.

Durch Treibstoff entstndene Schäden:

Der Kunde ist verpflichtet auf alle durch den Gebrauch von nicht geeignetem Treibstoff entstandenen Schäden aufzukommen..

Vertragsbruch:

Falls der Kunde das Fahrzeug einen Tag nach Ablauf des Vertrages nicht zurückgibt, begeht er einen Vertragsbruch. In diesem Fall ist die Nébo GmbH berechtigt das Fahrzeug vom Kunden zurückzunehmen. Als Vertragsbruch gilt, wenn der Kunde seinen Schuld trotz schriftlicher Mahnung nicht begleicht.

Maßnahmen bei Schadenfällen

Bei Schadenfällen mit Personen-, bzw. Sachschaden ist der Kunde verpflichtet die Polizei zu verständigen. Bei Aufbruch, Beschädigung und Diebstahl des Fahrzeugs hat man am Polizeipräsidium eine Anzeige zu erstatten und das Protokoll an die Nébo GmbH zu übermitteln.Jegliches außergewöhnliches Ereignis bezüglich des Autos ist innerhalb von 24 Stunden an die Nébo GmbH zu melden. Die Angaben jedes Beteiligten des Schadenfalles sind zu besorgen. Der Kunde hat nicht das Recht sich mit der Gegenseite vor Ort des Schadenfalles zu einigen, er ist verpflichtet den Unfallbericht auszufüllen und ihn an die Anschrift der Nébo GmbH zu senden.

Was zu tun bei einer technischen Panne?

Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug bei einer technischen Panne in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.

Leihwagen:

 

Die Nébo GmbH kann keinen Leihwagen garantieren.Bei einem vom Kunden verursachten Unfall kann sie die Übergabe eines anderen Fahrzeuges in jedem Falle ohne Grund verweigern.

 

  1. Was ist zu tun am Ablauf der Miete?

 

Nach Ablauf des Mietvertrages ist der Kunde verpflichtet das gemietete Fahrzeug innerhalb eines Tages zurückzugeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit den Vertrag zu verlängern. In diesem Fall kann der Kunde nach einer erneuten Konsultation das Auto für den Zeitraum des neuen Mietvertrages mieten.

Die Verlängerung des Mietvertrages: Der Mietvertrag kann verlängert werden wenn beide Parteien damit einverstanden sind..

  1. Reparaturen

 

Während der Mietdauer muss der Kunde mit der Nébo Kft jede fällige Repratur je nach Umfang übereinstimmen.

 

  1. Datenschutz

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